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Brauche ich ein Visum für Thailand?
 | | Neben der Botschaft in Berlin gibt es Konsulate in Essen, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart | Der "normale" Thailand-Urlauber braucht in der Regel kein Visum für die Einreise in das Königreich. Bei der Passkontrolle am Flughafen Bangkok (oder an anderen Grenzübergängen) wird Deutschen, Österreichern und Schweizern automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage in den Pass gestempelt.
Den Vorschriften nach muss der Einreisende ein bezahltes Rückflug-Ticket und einen Mindestgeldbetrag im Gegenwert von 400 US-Dollar bei sich haben. Bei Europäern wird jedoch praktisch nicht überprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine einmalige Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um eine Woche ist bei den "Immigration Offices" z.B. in Bangkok, Chiang Mai, Pattaya oder Phuket gegen Gebühr (z.Zt. 500 Baht) möglich. In Bangkok befindet sich das Hauptbüro der Ausländerbehörde in der Soi Suan Phlu, einer Seitenstrasse der Sathorn Road in der Nähe der Babylon-Sauna.
Eine beliebte Methode, sein Aufenthaltsrecht in Thailand zu verlängern, ist ein Ausflug mit dem Billigflieger oder dem Bus in ein Nachbarland. Bis zur Neuregelung ab 1. Oktober 2006 gab es einige Spezies, die auf diese Weise viele Jahre in Thailand lebten. Seitdem kann das Visum-on-arrival nur für eine begrenzte Zeit durch eine Reise ins Ausland verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines halben Jahres. Gezählt werden dabei die Tage in Thailand, nicht die Zahl der Einreisen; man kann also problemlos zahlreiche Ausflüge in Nachbarländer unternehmen. Erreicht man jedoch innerhalb eines halben Jahres 90 Aufenthalts-Tage in Thailand, ist eine weitere Einreise nur nach einer "Zwangspause" von drei Monaten möglich - oder mit dem Besitz eines regulären Touristen- oder Non-Immigrant-Visums, das vor der Reise von einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland ausgestellt werden muss.
 | | Thailands Stempel: ein Rechteck bei der Einreise, ein Dreieck bei der Ausreise | Von einer eigenmächtigen "Verlängerung" kann nur abgeraten werden. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von 200 Baht pro Tag fällig. Außerdem wird im Reisepass ein Eintrag gemacht, der beim nächsten Visum-Antrag hinderlich ist. Ein überzogener Tag wird in der Regel noch nicht berechnet, zählt aber bei mehreren Tagen durchaus mit.
Wer länger in Thailand bleiben möchte, sollte sich deshalb vor Einreise in das Königreich um ein Visum bemühen:
Touristenvisum
Das Touristenvisum erlaubt den Aufenthalt für 60 Tage und kann auch für mehrere Einreisen beantragt werden. Die (erste) Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ausstellung des Visums erfolgen. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist vor Ort gegen Gebühr möglich.
Wenn das Touristenvisum zwei Einreisen gestattet (Re-entry-Visa), ist für die erste Einreise keine Verlängerung möglich, sofern eine zweite Einreise beabsichtigt ist (man würde sich die einmalige Verlängerungsmöglichkeit schon beim ersten Mal genehmigen). Das bedeutet, dass man nach spätestens 60 Tagen ausreisen muss. Bei der zweiten Einreise werden 30 Tage Aufenthalt gewährt, die aber um weitere 30 Tage verlängert werden können. Auf diese Weise kann man sich als Tourist max. 120 Tage mit nur einer unterbrechenden Grenzüberschreitung in Thailand aufhalten.
Es wird berichtet, dass seit September 2008 bei der Beantragung eines Touristenvisums in der thailändischen Botschaft in Berlin bereits eine Kopie des Flugtickets vorgelegt werden muss.
 | | Muss vor der Einreise beantragt werden: offizielles Thailand-Visum | Non-Immigrant-Visum
Ein Non-Immigrant-Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Es gibt es in den Versionen "B” ("Business", für in Thailand Arbeitstätige) und "O” ("Others", für Touristen, Rentner, Verheiratete). Es kann nur vor der Einreise bei einer Thai-Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Es ist keine Verlängerung möglich, aber eine Abänderung in ein so genanntes Jahresvisum, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Ein Jahresvisum können in Thailand lebende Ehepartner (nicht Lebenspartner!) von thailändischen Bürgern mit Kind(ern) oder beim Vorliegen anderer finanzieller Verpflichtungen gegenüber Thailändern (Kapitalnachweis erforderlich), Rentner mit einer staatlich garantieren Rente (Rentenbescheid, ab 50 Jahren), Angestellte mit einer festen Anstellung in Thailand (und einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von 35.000 Baht/Monat) sowie Geschäftsleute erhalten, die mindestens 25 Millionen Baht in Thailand investieren. Der Antrag kann nur in Thailand direkt gestellt werden.
Arbeitserlaubnis
Um in Thailand arbeiten zu können, benötigen Ausländer in jedem Fall ein Non-Immigrant- oder ein Jahresvisum und eine Arbeitserlaubnis des "Labour Department". Eine Arbeitsgenehmigung wird nur für die Gültigkeitsdauer des Visums erteilt. Die Beantragung eines Jahresvisums ist bei Arbeitsaufnahme notwendig, um das vierteljährliche Ausreisen zu vermeiden.
Für Ausländer wird gewöhnlich keine Arbeitserlaubnis erteilt für Tätigkeiten, die auch ein Thai ausführen kann. Es gibt sogar eine offizielle Liste von Berufen, in denen Ausländer grundsätzlich nicht arbeiten dürfen (z. B. Friseur).
Thailändische Firmen können für ihre künftigen Mitarbeiter Anträge auf Arbeitserlaubnis stellen, auch wenn diese sich noch nicht in Thailand aufhalten.
Wer als Nicht-Rentner in Thailand leben möchte, kommt deshalb um eine Firmengründung kaum herum: Jeder ausländische Investor, der eine thailändische Firma mitgründet und dort investiert, kann nämlich eine Arbeitsgenehmigung zur Führung der Firma bzw. zur Ausbildung und Kontrolle der Mitarbeiter beanspruchen.
Übersicht der Botschaft: Einreise- und Visabestimmungen & Antragsformular
Website der ThaI-Botschaft in Berlin mit Adressen aller Konsulate
Website des Thai Immigration Bureaus
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