Thai-Tranny klagt in Karlsruhe
Das Verfassungsgericht entscheidet: Dürfen ausländische Transsexuelle ihr Geschlecht ändern?
Von Dennis Klein
 | | Er entscheidet, ob die Diskriminierung bleibt: Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts | Pat (Name geändert) wohnt als Transsexuelle mit ihrem Lebenspartner glücklich in Bayern. Obgleich bereits eine Geschlechtsumwandlung durchgeführt wurde und sie vollkommen als Frau lebt, wird sie von den Behörden nicht als solche anerkannt. Grund: Sie ist Thailänderin. Dem Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahre 1980 nach können zwar Deutsche einen Antrag auf Anerkennung als Frau stellen, Ausländer jedoch nur in ganz bestimmten Fällen. Sie müssen entweder als Flüchtling anerkannt, asylberechtigt oder Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland sein. Pat ist nichts davon. Sie ist mit ihrem deutschen Freund nach Bayern gezogen und wollte ihn dort heiraten. Als die Beamten ihr jedoch sagten, dass sie hierzulande als Mann gelte, klagte sie. Um in Deutschland bleiben zu können, ging sie mit ihrem Freund eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Jedoch will sie auch von staatlicher Seite als Frau anerkannt werden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht stimmte Pat bereits im Dezember letzten Jahres zu und leitete den Fall ans Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weiter. Eine Entscheidung der obersten Richter steht noch aus. "Ich hoffe, dass das nächstes Jahr entschieden wird", so Pats Anwältin Maria Sabine Augstein aus Tutzing. Augstein beruft sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der besagt, dass jeder vor dem Gesetz gleich behandelt werden muss. Weil zwischen der Gruppe transsexueller Deutscher und transsexueller Ausländer keine gewichtigen Unterschiede bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen, sei das Gesetz gegen ausländische Transsexuelle verfassungswidrig. "Bisher ist ein Fall wie dieser nicht aufgetreten, weil die Transsexuellen vorher abgeschoben worden sind", erläutert Augstein. "Weil meine Klientin eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, hat sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen."
 | | Thailands Tranny-Queen: Treechada Petcharat | Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob insbesondere transsexuelle Ausländer benachteiligt sind, die ihr Geschlecht rechtlich nicht in ihrer Heimat ändern können. In Thailand ist das derzeit nicht möglich - das Geschlecht einer Person wird dort durch die Geburt bestimmt. Trotz der ansonsten liberalen Kultur und etlichen Filmen über die so genannten "Ladyboys", lässt das Gesetz dort keine Ausnahmen zu. Andere europäische Länder haben daher bereits ihre Paragraphen zugunsten von transsexuellen Ausländern geändert: So enthält das holländische Gesetz eine Regelung, demzufolge jeder mit einem Wohnsitz in den Niederlanden sein Geschlecht ändern und anerkennen lassen kann.
Obgleich es nun die Eingetragene Partnerschaft gibt, mit deren Hilfe sich auch Pat eine Aufenthaltserlaubnis in Deutchland sichern konnte, ist die Anerkennung des empfundenen Geschlechts nicht nur eine Formsache. Auch Rechtsanwältin Nadejda Bümlein aus Berlin kennt die Probleme. Sie hat sich mit ihrer Berliner Anwaltskanzlei auf die Beratung von Thailändern spezialisiert, die in Deutschland leben wollen: "Oft empfindet sich der transsexuelle Thai selbst dem weiblichen Geschlecht zugehörig und strebt daher eine Eheschließung und keine Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an", so Bümlein. "Es gibt aber auch viele Deutsche, die gegenüber der Familie, dem Bekanntenkreis und in örtlichen Behörden nicht die Beziehung zu einem Transsexuellen offenbaren wollen und daher eine richtige 'Hochzeit' feiern wollen." Unter solchen Druck stünden insbesondere aus Dörfern stammende Deutsche, insbesondere in Ländern wie Bayern, in denen die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht vor dem Standesamt erfolgt.
Pat und mit ihr viele transsexuelle Ausländer hoffen daher auf einen positiven Richterspruch. "Ich rechne mir gute Chancen aus, denn das bayerische Innnenministerium, unser Prozessgegner, steht mit seiner Meinung völlig alleine da", so Pats Anwältin Augstein. "Es geht ja in dieser Frage nicht um den Zustrom von Ausländern. Es geht lediglich darum, einer in Deutschland lebenden Frau zu gestatten, auch als Frau zu leben."
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